Weshalb Steuererklärung?
Die Grundsteuerreform: Eigentümer sind zur Grundsteuererklärung verpflichtet
Die Grundsteuerreform wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin werden die Finanzämter die Grundsteuerdaten für rund 36 Millionen Grundstücke neu bewerten. Damit die Ämter diese Aufgabe erfüllen können, müssen Eigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 dem für das Grundstück zuständigen Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts einreichen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform und zur Grundsteuererklärung.
Weshalb kommt die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Es entschied, dass das bisherige Modell zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Demnach sind die sogenannten Einheitswerte, die bislang zur Ermittlung der Höhe verwendet wurden, veraltet. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von Immobilienbesitzern. Aus diesem Grund verpflichtete das Gericht den Gesetzgeber zur Grundsteuerreform.
Wie wird die neue Grundsteuer nach der Reform berechnet?
Mit der Grundsteuerreform wird ein Bundesmodell eingeführt, das die meisten Bundesländer umsetzen. Demnach ergibt sich die Grundsteuer aus der Multiplikation der folgenden Werte:
- dem Grundsteuerwert, den das Finanzamt anhand bestimmter Faktoren wie dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Mietniveau und dem Alter des Gebäudes ermittelt
- der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl
- dem Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde festsetzt.
Aufgrund der sogenannten Öffnungsklausel dürfen die Bundesländer eigene Gesetze zur Grundsteuer erlassen.
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich für das Bundesmodell entschieden.
- Saarland und Sachsen setzen zwar ebenfalls das Bundesmodell um, weichen aber bei der Höhe der Steuermesszahl ab.
- Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen führen eigene Modelle ein.
Werde ich als Eigentümer über die Grundsteuerreform informiert?
Warten Sie nicht darauf, dass Sie eine offizielle Aufforderung per Brief erhalten, die Grundsteuererklärung abzugeben. Die Finanzämter sind dazu nicht verpflichtet. Es genügt eine öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Einige Bundesländer haben angekündigt, die Steuerpflichtigen zu informieren.
Was ist eine Grundsteuererklärung?
Mit der Grundsteuererklärung – offziell „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ genannt – übermitteln Grundstückseigentümer dem zuständigen Finanzamt alle Daten, die es benötigt, um den sogenannten Grundsteuerwert zu berechnen. Dieser Wert ist notwendig, um in einem weiteren Schritt die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen.
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Alle Eigentümer von Grundbesitz, unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Bei vermieteten Immobilien ist der Besitzer in der Pflicht, nicht der Verwalter oder Mieter. Auch für Betriebsgrundstücke und solche, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Grundsteuererklärung müssen Sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 digital einreichen. Diese Frist gilt auch für beauftragte Steuerberater. Das Finanzamt wird im Anschluss in einem Bescheid über den errechneten Grundsteuerwert – nicht zu verwechseln mit der neu zu berechnenden Grundsteuer – informieren.
Wie hoch wird die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform?
Das lässt sich aktuell nicht individuell berechnen. Wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 zahlen müssen, wird Ihnen Ihre Kommune in einem Bescheid mitteilen. Die Gemeinden und Städte haben bereits signalisiert, dass sie die Grundsteuerreform nicht nutzen werden, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer zu erhöhen. Sie werden ihre Hebesätze also anpassen. Einige Immobilienbesitzer werden künftig mehr und andere weniger Grundsteuer bezahlen als bisher. Eine Beispielberechnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums .
Wie oft muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird auch weiterhin jährlich erhoben. Aber erst ab 2025 greift die Grundsteuerreform.
Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Die Grundstücke werden künftig alle sieben Jahre neu bewertet, bei größeren Änderungen auch innerhalb dieses Zeitraums.
Wer macht die Steuererklärung für mein Grundstück?
Mit der Grundsteuererklärung können Sie einen Steuerberater Ihrer Wahl schon heute beauftragen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum. Aufgrund der Corona-Krise und den staatlichen Hilfen für Unternehmen sind viele Steuerberater derzeit stark ausgelastet. Lohnsteuerhilfevereine oder Hausverwaltungen dürfen diese Aufgabe nicht übernehmen.
Als Steuerkanzlei, die sich auf Grundstücksangelegenheiten spezialisiert hat, führen wir die Grundsteuererklärung gerne zum transparenten Festpreis für Sie aus. Mehr zu unserem Angebot finden Sie hier.
Kann ich die Steuererklärung selber machen?
Ja, das ist möglich. Unter Download können Sie sich das Formular der Grundsteuererklärung sowie eine Anleitung zum Ausfüllen herunterladen. Einreichen müssen Sie die sogenannte Feststellungserklärung aber digital über das Elster-Portal. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. In Ausnahmefällen können Eigentümer die Abgabe per Post beantragen.
Sollten Sie sich letztlich doch dafür entscheiden, die Grundsteuererklärung vom Steuerberater bearbeiten zu lassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In diesem Fall müssen Sie uns nur digital oder per Post einige Angaben und Dokumente zur Verfügung stellen und wir kümmern uns um alles Weitere. Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot.
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